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Tierpension-Waika ------ Die Webseite ist zur Zeit in Bearbeitung --------

1. Unsere Tierpension nimmt Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege.
     Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut und gepflegt und mit dem vereinbarten Futter
     versorgt. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden!
 2. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet den Impfpass sowie die Bescheinigung über die
     Durchführung einer Wurmkur vorzulegen und diese während des Aufenthaltes seines Tieres
     in der Pension zu belassen.
 3. Sollten Parasiten (z.B.: Flöhe, Würmer) bei einem Tier festgestellt werden, wird das Tier sofort
     entsprechend behandelt. Die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
 4. Der Besitzer eines Tieres ist damit einverstanden, dass ein Tierarzt konsultiert wird, wenn die
     Tierpension dies für nötig erachtet.
     Die Kosten werden bei Abholung des Tieres beglichen.
     Die Tierpension wird vor Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer telefonisch
     zu verständigen.
5. Der Besitzer des Tieres bestätigt, dass er die Tierpension vollständig und wahrheitsgemäß
     über sein Tier informiert hat.
 6. Der Besitzer eines Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieser auf dem
     Pensionsgelände ohne Leine bewegt.
 7. Sollten nachträglich Besonderheiten des Tieres erkannt werden, werden entsprechende
     Maßnahmen (z.B. Einzelhaltung) ergriffen.
 8. Der Besitzer eines Hundes bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde,
     die Schäden ersetzt, die während des Betreuungsverhältnisses durch das Tier an anderen
     Tieren, Personen oder Sachen entstehen.
                   Die gültige Police ist der Pension in Kopie zu übergeben
 9. Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, so trägt der Besitzer dieses Tieres
     die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für Desinfektion und Mitbehandlung
     angesteckter Tiere.
10.Für durch Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere kann mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit
     kein Schadenersatz geltend gemacht werden. In diesem Falle beschränkt sich der
     Schadenersatz auf 500,- €.
11.Der Besitzer des zur Betreuung abgegebenen Tieres verpflichtet sich, dieses zum vereinbarten
     Zeitpunkt wieder abzuholen. Jeder weitere Tag wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der
     Betrag ist bei Abholung des Tieres zu begleichen.
     Sollte ein Tier innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt werden und der Besitzer hat sich nicht
     mehr gemeldet bzw. ist nicht zu erreichen, wird das Tier weiter vermittelt.
12.Der vereinbarte Pensionspreis ist im voraus per Überweisung bzw. spätestens bei Abgabe des
    Tieres zu zahlen. Ansonsten kann keine Annahme des Tieres durch die Tierpension erfolgen.
13.Sollte der Betreuer wegen Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen den
     vereinbarten Betreuungstermin nicht wahrnehmen können, so kann er vom Vertrag
     zurücktreten. Er muss jedoch den Tierhalter frühest mögich darüber informieren.
     Es bestehen dann keine Ansprüche auf Leistungen oder Schadenersatz zwischen den
     Vertragsparteien.
14.Der Tierhalter kann bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem vereinbarten
     Betreuungstermin kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
     Danach bzw. sollte der Termin nicht wahrgenommen werden, steht dem Betreuer ein
     Schadensersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Entgeltes zu.