1. Unsere Tierpension nimmt Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege. Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut und gepflegt und mit dem vereinbarten Futter versorgt. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden! 2. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet den Impfpass sowie die Bescheinigung über die Durchführung einer Wurmkur vorzulegen und diese während des Aufenthaltes seines Tieres in der Pension zu belassen. 3. Sollten Parasiten (z.B.: Flöhe, Würmer) bei einem Tier festgestellt werden, wird das Tier sofort entsprechend behandelt. Die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. 4. Der Besitzer eines Tieres ist damit einverstanden, dass ein Tierarzt konsultiert wird, wenn die Tierpension dies für nötig erachtet. Die Kosten werden bei Abholung des Tieres beglichen. Die Tierpension wird vor Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer telefonisch zu verständigen. 5. Der Besitzer des Tieres bestätigt, dass er die Tierpension vollständig und wahrheitsgemäß über sein Tier informiert hat. 6. Der Besitzer eines Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieser auf dem Pensionsgelände ohne Leine bewegt. 7. Sollten nachträglich Besonderheiten des Tieres erkannt werden, werden entsprechende Maßnahmen (z.B. Einzelhaltung) ergriffen. 8. Der Besitzer eines Hundes bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Schäden ersetzt, die während des Betreuungsverhältnisses durch das Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen. Die gültige Police ist der Pension in Kopie zu übergeben 9. Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, so trägt der Besitzer dieses Tieres die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere. 10.Für durch Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere kann mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz geltend gemacht werden. In diesem Falle beschränkt sich der Schadenersatz auf 500,- €. 11.Der Besitzer des zur Betreuung abgegebenen Tieres verpflichtet sich, dieses zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Jeder weitere Tag wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bei Abholung des Tieres zu begleichen. Sollte ein Tier innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt werden und der Besitzer hat sich nicht mehr gemeldet bzw. ist nicht zu erreichen, wird das Tier weiter vermittelt. 12.Der vereinbarte Pensionspreis ist im voraus per Überweisung bzw. spätestens bei Abgabe des Tieres zu zahlen. Ansonsten kann keine Annahme des Tieres durch die Tierpension erfolgen. 13.Sollte der Betreuer wegen Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen den vereinbarten Betreuungstermin nicht wahrnehmen können, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Er muss jedoch den Tierhalter frühest mögich darüber informieren. Es bestehen dann keine Ansprüche auf Leistungen oder Schadenersatz zwischen den Vertragsparteien. 14.Der Tierhalter kann bis zu einem Zeitpunkt von 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach bzw. sollte der Termin nicht wahrgenommen werden, steht dem Betreuer ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Entgeltes zu.
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